AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 2S Info & Media Management GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleis-tungen sowie für alle sonstigen Tätigkeiten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Sämtliche Ver-tragsleistungen der 2S Info & Media Management GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedin-gungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbe-ziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens zum Zeitpunkt der Auf-tragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn 2S Info & Media Management GmbH sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsabschluß, Umfang und Ausführung der Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten
(1) Der Umfang einer Dienstleistung oder sonstigen Tätig-keit richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Der Vertragsabschluß bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit stets der Schriftform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbind-lich, wenn sie von der 2S Info & Media Management GmbH schriftlich bestätigt werden und die andere Vertragspartei nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
(2) Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart gelten alle Lizenzen für von der 2S Info & Media Management GmbH gelieferte Software für ein Unternehmen an einem Standort.
(3) Die Beratungen und sonstigen Tätigkeiten werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Die 2S Info & Media Management GmbH ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages sach-verständiger Dritter zu bedienen.
(4) Gegenstand eines Auftrages ist grundsätzlich die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter, insbeson-dere kein wirtschaftlicher, Erfolg.
(5) Gelangen der 2S Info & Media Management GmbH nach Beendigung des Auftrages Änderungen der Sachoder Rechtslage zur Kenntnis, so ist sie nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf solche Änderungen hinzuweisen, auch wenn die Auswirkungen auf den Gegenstand dieses Vertrages offenkundig sind.
(6) Die 2S Info & Media Management GmbH und ihre Beauftragten sind berechtigt, bei allen Aufträgen, die vom Kunden genannten Tatsachen und sonstigen Angaben als richtig und vollständig zugrunde zu legen. 2S Info & Media Management GmbH bzw. ihre Beauftragten haben jedoch den Auftraggeber auf von ihnen festgestellte Unrichtigkei-ten hinzuweisen.
§ 3 Aufklärungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig und vollstän-dig die notwendigen Unterlagen vorzulegen und die 2S Info & Media Management GmbH von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Durchfüh-rung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von 2S Info & Media Management GmbH bekannt werden.
§ 4 Sicherung der Unabhängigkeit
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der 2S Info & Media Management GmbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebo-te, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.
§ 5 Gewährleistung
(1) Sind Leistungen der 2S Info & Media Management GmbH mit Mängeln behaftet, ist die 2S Info & Media Management GmbH , soweit sie einen Erfolg schuldet, berechtigt, die Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen. Kann der Mangel durch zweimalige Nachbesserung nicht beseitigt werden, so ist der Auftraggeber berechtigt, hin-sichtlich der mangelhaften Leistung vom Vertrag zurückzu-treten oder eine angemessene Herabsetzung der Vergü-tung zu verlangen.
(2) Offenbare Unrichtigkeiten (Schreibfehler, Rechenfehler, Formfehler) in Notizen, Protokollen, Berechnungen, etc. können von der 2S Info & Media Management GmbH jederzeit berichtigt werden. Ein Anspruch auf Beseitigung solcher offensichtlichen Mängel ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber der 2S Info & Media Management GmbH gerügt werden. Die Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen aufgrund offenbarer Unrichtigkeiten ist ausge-schlossen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel der 2S Info & Media Management GmbH unverzüglich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 24 Monaten nach Abschluss der Arbeiten.
(4) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für sämtliche von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen und schließen sonstige Gewähr-leistungsansprüche jeglicher Art aus
(5) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus § 8 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.
(6) Sind Gegenstand der vereinbarten Tätigkeiten Soft-ware-Entwicklungen oder IT-Dienstleistungen, ist dem Auftraggeber bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, komplexe Software-Produkte so zu entwickeln, dass sie vollkommen frei von technischen Fehlern sind. Vereinbarte Beschaffenheit ist somit nicht die völlige Fehlerfreiheit des Programms, sondern nur, dass die Software keine solchen Programmfehler aufweist, die ihre Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig beeinträchtigen. Nach Abnahme des Programms oder der IT-Dienstleistung durch den Auftraggeber sind die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers auch hier auf die Rechte gemäß Abs. (2) beschränkt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrläs-sigem Handeln der 2S Info & Media Management GmbH. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Überlassung. Aufgrund der Vielzahl von in der Praxis auftretenden Datenund Bedienungskonstellationen sowie Bedienungsfehlern kann die völlige Mangelfreiheit der Programme nicht zugesichert, sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber muss daher dafür Sorge tragen, dass durch vollständige Datensicherung, die regelmäßig, mindestens täglich vorgenommen wird und durch die Verwahrung von geeigneten Unterlagen eine einfache Rekonstruktion etwa verloren gegangener Daten möglich ist. Jede EDV-Anlage hat ein technisches Fehlerrisiko nach dem Stand der Technik. Programmmängel müssen schrift-lich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass der fehlerhafte Programmablauf reproduziert werden kann.
§ 6 Haftung
Die 2S Info & Media Management GmbH haftet für Schä-den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen unerlaubten Handlung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung vertraglicher oder vorvertrag-licher Pflichten der 2S Info & Media Management GmbH oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 7 Abtretungsverbot
Ansprüche aus den §§ 5 und 6 dürfen nicht an Dritte abgetreten werden.
§ 8 Vertragslaufzeiten
(1) Mietet der Auftraggeber von der 2S Info & Media Management GmbH entwickelte Software, so entspricht die Mietdauer derjenigen aus dem schriftlichen Angebot. Das Mietverhältnis kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mietdauer schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich das Mietverhältnis auto-matisch um weitere zwölf Monate.
(2) Erteil der Auftraggeber der 2S Info & Media Manage-ment GmbH einen Servicevertrag zur Betreuung Software oder IT-Systemen, ist dessen Laufzeit unbefristet. Die Kündigung diese Servicevertrages ist jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende möglich.
(3) Beinhaltet eines der unter (1) oder (2) genannten Geschäftsverhältnisse die Einrichtung oder Nutzung von Domains oder Domainnamen, so gehen diese nach Been-digung des Geschäftsverhältnisses in den Besitz und das Eigentum des Auftraggebers über. Kosten, die auf Seiten des Internetproviders für diesen Übergang anfallen, trägt der Auftraggeber.
§ 9 Kündigung
(1) Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist, im Übrigen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund oder kündigt 2S Info & Media Management GmbH aus einem wichtigen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, so behält 2S Info & Media Management GmbH den Anspruch auf die volle vereinbarte oder übliche Vergütung abzüglich der infolge der Aufhebung des Vertrages tatsächlich ersparten Aufwendungen; die 2S Info & Media Manage-ment GmbH braucht sich nicht anrechnen zu lassen, was sie durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter erwirbt oder zu erwerben unterlässt.
Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den die 2S Info & Media Management GmbH nicht zu vertreten hat, so behält diese den Anspruch auf einen ihren bisheri-gen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung.
§ 10 Schweigepflicht
(1) Die 2S Info & Media Management GmbH und die für sie tätigen Personen sind verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, soweit die 2S Info & Media Management GmbH nicht zur Weitergabe solcher Informationen befugt ist.
(2) 2S Info & Media Management GmbH ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten.
§ 11 Vergütung
(1) Gebühren und Honorare richten sich nach den vorher vereinbarten Honorarsätzen bzw. dem schriftlichen Ange-bot.
(2) Sämtliche Forderungen sind mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Es gelten die vereinbarten Zahlungsmodalitä-ten aus dem schriftlichen Angebot.
(3) Ist der Auftrag von mehreren Personen gemeinsam erteilt worden, so haften diese für die gesamten Honorar-forderungen und Nebenforderungen gesamtschuldnerisch.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftrag-nehmerin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz der 2S Info & Media Management GmbH aus-schließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitig-keiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingun-gen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinba-rungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinba-rungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich an Stelle der unwirksamen Klausel eine wirksame zu vereinbaren.
Stand: Oktober 2021
Die 2S AGB als PDF zum Download: AGB_2S-Info-Media-Management-GmbH